Unsere Gebührenordnung
Stand 12/2019
Einmalige Aufnahmegebühr: | |
Pro Nase, egal ob groß oder klein | 50,00 € |
Fördermitglieder | Frei |
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Jährlicher Mitgliedsbeitrag: | |
Vollmitgliedschaft | |
Erwachsene | 50,00 € |
Jugendliche | 10,00 € |
Familie ( 1 Paar + 1 Jugendlicher ) | 90,00 € |
Ehe- / Paare entspricht 2 Erwachsenen | 80,00 € |
1 Elternteil und 1 Jugendlicher | 60,00 € |
Jugendliche ( ab dem 12. bis zum 18. Jahr ) | 10,00 € |
Kinder ( bis zum 12. Jahr ) | Frei |
Zweitmitgliedschaft | |
Ihr seid bereits Mitglied in einem „artverwandten“ Verein, dann gilt Folgendes:
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Mitgliedschaft Light | |
Ihr wohnt weiter weg, oder kommt nicht so oft zum Schießen, dann gilt Folgendes:
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Fördermitgliedschaft | |
Beitrag | frei wählbar |
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Generell gilt:
Kinder und Jugendliche können immer nur in Verbindung mit einer erwachsenen Aufsichtsperson aufgenommen werden ! |
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Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird bei Neueintritt nach dem 30.06. nur zur Hälfte erhoben. | |
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Scheibengeld pro Person und Nutzungstag für Mitglieder: | |
ab 17 Jahre | 1,00 € |
ab 13 bis 16 Jahre | 0,50 € |
bis 12 Jahre | frei |
Arbeitsstunden / 15 € pro nichtgeleistete Stunde: | |
ab 17 Jahren | 12 Stunden |
ab 13 bis 16 Jahre | 6 Stunden |
bis 12 Jahre | keine |
Mahngebühren, Einschreibegebühren, Gebühren für Rücklastschriften und alle anderen Sondergebühren, die durch das Mitglied verursacht werden, ziehen wir bei der nächsten Abbuchung wieder mit ein.