Gebührenordnung

Unsere Gebührenordnung

Stand 01/2024

Einmalige Aufnahmegebühr:
Pro Nase, egal ob groß oder klein 50,00 €
Fördermitglieder Frei
Jährlicher Mitgliedsbeitrag:
Vollmitgliedschaft
Erwachsene 65,00 €
Familie ( 1 Paar + 1 Jugendlicher ) 115,00 €
Ehe- / Paare entspricht 2 Erwachsenen 110,00 €
1 Elternteil und 1 Jugendlicher 70,00 €
Jugendliche ( ab dem 12. bis zum 18. Jahr ) 5,00 €
Kinder ( bis zum 12. Jahr ) Frei
Zweitmitgliedschaft
Ihr seid bereits Mitglied in einem „artverwandten“ Verein, dann gilt Folgendes:

  • 1/2 des Beitrags eines Vollmitglieds
  • 1/2 Anzahl an Arbeitsstunden eines Vollmitglieds
  • es kann k e i n Amt übernommen werden
Mitgliedschaft Light
Ihr wohnt weiter weg, oder kommt nicht so oft zum Schießen, dann gilt Folgendes:

  • n i c h t sofort, sondern nur nach Absprache mit dem Vorstand möglich
  • ganz normaler Beitrag eines Vollmitglieds
  • unser Parcours darf bis zu 6 mal im Jahr benutzt werden
  • 2 weitere Nutzungstage sind gegen eine Gebühr von je 10 € möglich
  • k e i n Arbeitsdienst
  • nutzt Ihr den Parcours öfter, wird automatisch auf eine Vollmitgliedschaft umgestellt und die Arbeitsstunden sind abzuleisten bzw. zu zahlen
Fördermitgliedschaft
Beitrag frei wählbar
Generell gilt:

Kinder und Jugendliche können immer nur in Verbindung mit einer erwachsenen Aufsichtsperson aufgenommen werden !

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird bei Neueintritt nach dem 30.06. nur zur Hälfte erhoben.
Das Scheibengeld für Mitglieder ist im Beitrag enthalten!
Arbeitsstunden / 15 € pro nichtgeleistete Stunde:
ab 17 Jahren 12 Stunden
ab 13 bis 16 Jahre 6 Stunden
bis 12 Jahre keine

Mahngebühren, Einschreibegebühren, Gebühren für Rücklastschriften und alle anderen Sondergebühren, die durch das Mitglied verursacht werden, ziehen wir bei der nächsten Abbuchung wieder mit ein.